Authorisierter PowerFlare Händler # PFDC-2049 ALLGEMEINE Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria 1. Vertragspartner der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") sind die Firma Dr. Johann Pelger – Division  SPECOPS Austria, Suttnerstraße 23/9, KUR: R018H490I, GLN: 9110001957386, UID-Nummer: ATU39577506,  www.specops.at, Email: johann.pelger@specops.at (im folgenden "wir" oder "Firma Dr. Johann Pelger – Division  SPECOPS Austria") und der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher). Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen  bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher  Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische  Form zu verwenden.   Nach dem KSchG (Konsumentenschutzgesetz - KSchG) ist Unternehmer jemand, für den das Geschäft zum Betrieb  seines Unternehmens gehört, und Verbraucher jemand, für den dies nicht zutrifft (§ 1 Abs. 1 KSchG). Für Konsumenten  gelten diese AGB nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in den AGB sowie nach den Punkten 16 ff.   2. Anwendungs-/ Geltungsbereich/ Schriftlichkeitsgebot  2.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage und auf Basis dieser unserer AGB.  Der Kunde anerkennt mit seiner Bestellung bzw. mit Empfangnahme der Leistung ausdrücklich die Anwendung dieser  AGB. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen. Änderungen oder  Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für  das Abgehen von diesen Formerfordernissen. Durch diese AGB sind sämtliche, allfällige frühere Vereinbarungen  aufgehoben soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen bzw. nicht durch diese umgesetzt wurden.   2.2. Abänderungen oder Nebenabreden sowie alle Erklärungen, die mit diesen im Zusammenhang stehen, bedürfen zu  ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die im Firmenbuch eingetragene(n) vertretungsbefugte(n) Personen  und gelten - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. durch Rahmenvertrag) - nur für den jeweiligen  einzelnen Geschäftsfall. Alle übrigen Mitarbeiter sind weder beauftragt noch bevollmächtigt, Änderungen vorzunehmen  und/oder Abweichendes von diesen AGB zu vereinbaren.   2.2.1. für Verbraucher: Eine Vollmacht, die ein Unternehmer erteilt hat, erstreckt sich im Verkehr mit Verbrauchern auf alle Rechtshandlungen, die  derartige Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen; besondere gesetzliche Regeln über den Umfang der Vollmacht bleiben  davon unberührt. Eine Beschränkung dieser Vollmacht ist dem Verbraucher gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm  bewusst war. War dem Verbraucher die Beschränkung der Vollmacht nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht bewusst, so  hat der Unternehmer – unbeschadet der Geltendmachung dieses Umstandes nach anderen Bestimmungen – das Recht,  vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis des Unternehmers von der Überschreitung  durch den Vertreter und den Umständen, aus denen sich die grobe Fahrlässigkeit des Verbrauchers ergibt, erklärt werden.  Die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des Unternehmers oder seiner Vertreter kann zum Nachteil des  Verbrauchers vertraglich nicht ausgeschlossen werden. 3. Angebot/ Auftrag   3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und können auch befristet sein. Irrtümer, Druckfehler und  Preisänderungen sind vorbehalten. Alle angegebenen Maße sind ungefähre Angaben. Der farbliche Eindruck einer Ware  kann aus technischen Gründen geringfügig von der Abbildung abweichen. Abbildungen von Waren können beispielhaft  sein. Die Bestellungen des Kunden sind das (eigentliche) Anbot im Rechtssinn. Erst durch unsere schriftlich, per Telefax  oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung kommt der Vertrag mit diesen AGB zustande. Wir sind  berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen und/oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern wir  während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden wir  Sie darüber gesondert zB per email, Brief, Fax oder Telefon informieren. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt,  dh Sie haben das Recht, Bestellungen vollständig oder in Teilen zu stornieren, wenn die Lieferfrist überfällig ist und  Ihrerseits eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde (§ 918 ABGB). 3.2. Das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG) sieht zahlreiche Meldepflichten des  Gewerbetreibenden (Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria) und die Erfassung personenbezogener Daten vor.  Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung iS des § 4 Z 14 DSG (nach § 4 Z 14 DSG bedeutet  „Zustimmung“: die gültige, insbesondere ohne Zwang abgegebene Willenserklärung des Betroffenen, dass er in Kenntnis  der Sachlage für den konkreten Fall in die Verwendung seiner Daten einwilligt).  4. Bestellungen   4.1. innerhalb Österreichs Der Kunde erklärt mit der Bestellung und mit der Empfangnahme der Ware, dass er alle rechtlichen und behördlichen  Vorschriften erfüllt, die für die Abgabe der Bestellung und die Entgegennahme der Ware notwendig und erforderlich  sind. Der Kunde erklärt weiters, dass sämtliche Berechtigungen (gesetzlicher und/oder behördlicher Art) zum Zeitpunkt der  Bestellung und des Empfanges der Ware aufrecht gültig sind und ihm keine Umstände bekannt sind, die einen Verlust,  Entzug oder sonstige Einschränkung der Berechtigung(en) zur Folge haben könnten. Der Kunde erklärt weiters, dass  insbesondere keine behördlichen Verfahren anhängig sind und auch solche seines Wissens nach nicht zeitnah anhängig gemacht werden. Der Kunde erklärt unwiderruflich und verpflichtet sich für den Fall der Änderung seiner persönlichen  Verhältnisse im obigen Sinn zwischen Bestellung und Entgegennahme, insbesondere bei Einleitung eines behördlichen  Verfahrens, das geeignet ist, seine obgenannten Berechtigungen zumindest einzuschränken, die Firma Dr. Johann Pelger   – Division SPECOPS Austria umgehend ohne nötigen Aufschub zu informieren. Er erklärt sich bereits jetzt damit  einverstanden, dass die Ware in diesem Falle bis zur rechtskräftigen Klärung der Situation und bis zur Wiederherstellung  aller gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften auf seine Kosten und unter Ausschluss allfälliger Schadenersatz-  und/oder Vertragserfüllungsansprüche bei der Firma Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria verbleibt.  4.2. außerhalb Österreichs Generell sind Bestellungen aus dem Ausland nur möglich, sofern gesetzliche Bestimmungen der Bestellung und Lieferung nicht entgegenstehen. Die Firma Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria prüft, ob die Bestellung im Rahmen der  jeweils 2 aktuell geltenden österreichischen Gesetze und Verordnungen aus Österreich ausgeführt werden darf. Es liegt  im Verantwortungsbereich des Kunden zu prüfen, ob der Import der Waren seiner Bestellung im Rahmen der eigenen  Bundes- und/oder Landesgesetze zulässig ist und er alle hierfür notwendigen behördlichen  Bewilligungen/Genehmigungen etc. besitzt. Der Kunde erklärt sohin durch seine Bestellung an Eides Statt, dass alle  rechtlichen Voraussetzungen in seinem Heimatland erfüllt sind und er berechtigt ist, derartige Bestellungen sowohl  hinsichtlich Art als auch Umfang zu tätigen und die bestellte Ware in Empfang zu nehmen. In keinem Fall haftet die Firma  Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria für Rechtsfolgen, die aus einer bewussten oder unbewussten Recht-  und/oder Pflichtverletzung des Kunden entstehen.    5. Preise All unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen frei ab  unserem Lager. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Trotz größter Bemühungen kann es vorkommen, dass  Produkte in unserem Angebot mit dem falschen Preis ausgezeichnet sind. Bei Bearbeitung Ihrer Bestellung werden die  Preise nochmals überprüft. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist,  werden wir Ihnen ein Angebot mit dem korrekten Preis übermitteln. Sofern Sie dieses binnen 21 Tagen nicht annehmen, ist Ihre Bestellung storniert. Sollte der korrekte Preis eines Produktes niedriger sein als der von uns angegebene Preis,  werden wir Ihnen den niedrigeren Betrag in Rechnung stellen. 6. Lieferzeit Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden erst dann  zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte (insbes. des Rücktrittsrechts nach § 918 f. ABGB), wenn wir  trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen Nachfrist, die Lieferung nicht durchführen. Vom  Parteiwillen unabhängige Umstände wie z.B. behördliche Eingriffe, Verzögerungen von Vorlieferanten und  Arbeitskonflikte verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Gleiches gilt für Zusagen über die  Fertigstellung von Reparaturen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass seitens des Kunden alle erforderlichen Dokumente  beigeschafft bzw. vorgelegt und von ihm sämtliche gesetzlichen und/ oder behördlichen Vorgaben erfüllt wurden.  7. Zahlungsbedingungen   Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Es liegt jedoch in unserem  Ermessen, Abweichendes zu vereinbaren und z.B. Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Voraus-zahlung  vorzunehmen. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen. Der  Kunde kann nur mit unbestrittenen, dh. von uns rechtsgültig ausdrücklich anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig  festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 8. Zahlungsverzug   Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch 10%  p.a. (bei Verbrauchern: 6% p.a.), zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, uns  die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende Zahlungen können  unabhängig von der Widmung durch den Kunden jeweils auf die älteste Lieferung (älteste Schuld) angerechnet werden.  Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, alle offenen  Rechnungen, selbst jene, die noch nicht zur Zahlung fällig sind, sofort fällig zu stellen und unsere Lieferungen bis zur  Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach  Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu  verlangen.  9. Versand 9.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung des  Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung.  Verpackungsmaterial wird auch zurückgenommen. 9.2. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns erbracht.  9.3. Für Verbraucher Punkt 9.2. gilt bei Verbrauchern nur dann, wenn der Verbraucher rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Ablauf der  Jahresfrist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde und ihm zur Abgabe einer ausdrücklichen  Erklärung eine angemessene Frist von 10 (zehn) Tagen gewährt wurde. 9.4. Soweit eine übliche Transportart (Post, ÖBB, sonstiger Paketdienst etc.) gewählt wird, gilt die Abgabe der Ware an  den Transporteur als Erfüllung des Vertrages durch uns. 9.5. Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware bei Verbrauchern   Für Verbraucher gilt, dass dann, wenn der Unternehmer die Ware übersendet, die Gefahr für den Verlust oder die  Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher übergeht, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von  diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den  Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so  geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt  der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. 9.6. In jedem Fall hat der Kunde aber zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass der Empfänger der Ware alle  rechtlichen und/oder behördlichen Voraussetzungen erfüllt, die zur Entgegenahme der bestellten Ware erforderlich ist.  Jegliche Haftung der Firma Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria ist diesbezüglich ausgeschlossen. Dies gilt  auch für Verbraucher.  10. Höhere Gewalt   Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb  unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zulieferer-komponenten,  Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate an, ist jede Partei  berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbes. jene auf  Vertragserfüllung und/oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. 11. Gewährleistung/Garantie für unternehmensbezogene Geschäfte   11.1. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß den §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu  überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere auch  Schadenersatzansprüche – detailliert zu rügen.  11.2. Der Käufer hat nach § 377 UGB dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang  nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist  anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf  Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der  Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in  angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels die in § 377 Abs. 2  UGB bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen.  11.3. Verdeckte Mängel sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb einer Frist von einer Woche ab  Entdeckung bei sonstigem Verlust allfälliger Gewährleistungsansprüche schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde einem  Konsumenten oder einem Unternehmer für die Mangelhaftigkeit des Produktes Gewähr zu leisten, ist dieser bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche verpflichtet, seine aus § 933b ABGB resultierenden Ansprüche binnen einer Woche ab  Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht schriftlich geltend zu machen. Garantie- und Gewährleistungsansprüche  (einschließlich Ansprüche gemäß § 933b ABGB) sind – unabhängig auf welche Rechtsgrundlage sie gestützt werden –  innerhalb von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum (Rechnungsdatum) geltend zu machen. Diese Frist beginnt durch  Lieferung von Ersatzware bzw. Verbesserung nur hinsichtlich der ausgetauschten bzw. verbesserten Teile neu zu laufen.  Unsere Gewährleistung und Garantie umfasst, nach unserer Wahl, die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz  der defekten Teile. Der Garantie- und Gewährleistungs-anspruch ist verwirkt, wenn die gegenständlichen Liefer- und  Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ebenso im Falle von Reparaturen durch den Kunden oder in fremden  Werkstätten. Diese Regelungen umfassen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen von unserer Seite und ersetzen alle früheren Erklärungen sowie schriftliche oder mündliche Verabredungen betreffend Garantien und  Gewährleistungen. Für Auswahl und Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich. Eine  Anwendungsberatung ist nur dann verbindlich, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt wird. 11.4. Für Verbraucher: 11.4.1. Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) werden vor Kenntnis des Mangels nicht  ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist  unwirksam, doch kann bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr  verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.  11.4.2. Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu  erfüllen. 11.4.2.1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach  einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es  der Verbraucher verlangt.  11.4.2.2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für den  Unternehmer nicht überraschend sein musste und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum Unternehmer für  den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist. 11.4.2.3. Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache  übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.  11.4.2.4. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und  Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.    11.4.3. Vertragliche Garantie   Verpflichtet sich der Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu  verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er auch auf die  gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers und darauf hinzuweisen, dass sie durch die Garantie nicht  eingeschränkt wird. Der Unternehmer ist an die Zusagen in der Garantieerklärung und an den in der Werbung bekannt  gemachten Inhalt der Garantie gebunden.   12. Schadenersatz 12.1. Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, teil-weiser  Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab-schluss,  Verschulden die Vertragserfüllung, bei Mangelfolgeschäden, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind  ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. 12.2. Für Verbraucher:   Dieser Ausschluss bzw. diese Einschränkung der Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person  oder zum Ersatz sonstiger Schäden nach Punkt 11.1. gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit (§ 6 Abs. 1 Z 9 KschG).  12.3. Gem. § 9 des Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaf-  tungsgesetz) kann die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt  werden. Gem. § 1 PHG haftet für den Ersatz des Schadens, wenn durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet,  am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache  beschädigt wird, der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat (Z 1) und (Z 2) der Unternehmer,  der es zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat (Importeur).  Kann der Hersteller oder - bei eingeführten Produkten - der Importeur (Abs. 1 Z 2) nicht festgestellt werden, so haftet jeder  Unternehmer, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat, nach Abs. 1, wenn er nicht dem Geschädigten in  angemessener Frist den Hersteller beziehungsweise - bei eingeführten Produkten - den Importeur oder denjenigen nennt,  der ihm das Produkt geliefert hat. Die Firma Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria haftet bei Vorliegen der  Voraussetzungen des PHG daher nur bei Verstoß gegen die dort normierten Meldepflichten, sonst nach den dortigen  zwingenden gesetzlichen Regeln ist der Schaden nach § 2 PHG unter den sonstigen Voraussetzungen durch die  Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen, wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in  seinem Unternehmen verwendet hat (Z 1) , und überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil (Z 2). 12.4. Beweislast Den Kunden trifft die Beweislast bezüglich des Vorliegens der Kausalität, der Rechtswidrigkeit, der Höhe des Schadens  sowie des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die von uns bei den gelieferten Waren erteilten  Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der  Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits. Mittelbare Schäden  (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den  Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen  Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind) sind – soweit gesetzlich zulässig – jedenfalls ausgeschlossen. 12.5. Für Verbraucher Soweit dem Verbraucher nach Punkt 12.4. eine Beweislast auferlegt wird, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft, tritt  anstelle des Punktes 12.4. die gesetzliche Beweislastregelung und/oder Beweislastverteilung (§ 6 Abs. 1 Z 11 KSchG). 13. Eigentumsvorbehalt   Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kun-den über. Der  Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu  übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen  Geschäftsganges unter Einhaltung sämtlicher rechtlichen und/oder behördlichen Vorschriften weiterveräußern, hat den  Käufer jedoch über unser Eigentum nachweislich zu informieren uns sicher zu stellen, dass unser Eigentum bis zur  vollständigen Bezahlung erhalten bleibt. Der Kunde tritt daher bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung resultierenden  Ansprüche gegen seine Abnehmer zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab und verpflichtet sich sämtliche  für die wirksame Abtretung seiner Kundenforderungen erforderlichen Schritte jeweils vor Weiterveräußerung der  Vorbehaltsware zu setzen. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine  Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde keinesfalls  mehr über die Vorbehaltsware verfügen und seine Befugnis zur Einziehung der Forderungen gilt als erloschen. Wir sind in  einem solchen Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne vorher eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu  müssen. Auch ohne Rücktritt sind wir berechtigt die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zur Besichtigung der  Vorbehaltsware sichert uns der Kunde jederzeit den Zutritt zu seinem Betrieb zu.  14. Gerichtsstand und anwendbares Recht   14.1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für  unseren Sitz (Linz) örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein  anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-  Kaufrechts finden keine Anwendung. 14.2. Für Verbraucher:   Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so  kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes  begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt;  dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. 15. Sonstige Bestimmungen   15.1. Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist nicht  berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Alle Anzeigen oder Erklärungen, der Kunde uns gegenüber  abgibt, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden. 15.2. Der Kunde stimmt der elektronischen Erfassung seiner Daten sowie der Speicherung seiner Ausweiskopien  ausdrücklich zu.  15.3. Salvatorische Klausel   Von der gänzlichen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen  Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den  beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. 16. Konsumenten (Verbraucher) 16.1. Besondere Bestimmungen gelten nach dem Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz  der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz - KSchG) für Verträge zwischen Unter-nehmern und  Verbrauchern, wobei dies für Rechtsgeschäfte gilt, an denen (Z 1) einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb  seines Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) (und andererseits jemand, für den dies nicht  zutrifft, (im folgenden kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind (Z 2).   15.2. Soweit in den geltenden AGB von dem ersten Hauptstück zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind sie  unwirksam. Dies hat jedoch nicht die Ungültigkeit der übrigen Vereinbarungen zur Folge (Punkt 14.3. dieser  Vereinbarung). 17. Rücktrittsrecht des Verbrauchers 17.1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke  dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand  abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum  Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der  Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des  Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise  für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des  Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die  Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf  Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die  Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14  Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die  Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. 17.2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den  Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch  persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten  Räume gebracht hat.   17.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,  17.3.1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung  dieses Vertrages angebahnt hat, 17.3.2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren  Beauftragten vorangegangen sind oder 17.3.3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von  Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das  Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht  übersteigt. 17.3.4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder   17.3.5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es  sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. 17.4. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die  Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 17.5. Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unter-nehmer  gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf  Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO  1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat.  Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden.  Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.  17.6. Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine  Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände im Sinn  dieses Punktes sind 17.6.1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des  Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,  17.6.2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,   17.6.3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und   17.6.4. die Aussicht auf einen Kredit.  17.7. Der Rücktritt nach 17.6. kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den  Verbraucher erkennbar ist, dass die in 17.6. genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß  eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch  spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner. 17.8. Das Rücktrittsrecht nach 17.6. steht dem Verbraucher nicht zu, wenn   17.8.1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht  oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 17.8.2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder 17.8.3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt. 18. Kostenvoranschläge   Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinn des § 1170a ABGB durch den Unternehmer hat der Verbraucher ein  Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist. Wird dem Vertrag ein  Kostenvoranschlag des Unternehmers zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das  Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.   Stand: 01. November 2020  Datenschutzbestimmungen / Datenschutzerklärung Inhaltsverzeichnis 1. Schutz Ihrer personenbezogenen Daten 2. Personenbezogene Daten 3. Zweckbestimmung der personenbezogenen Daten 4. Zweckgebundene Verwendung 5. Kinder und Jugendliche 6. Sicherheit 7. Änderungen unserer Datenschutzbestimmungen 8. Links 9. Auskunftsrecht 10. Widerspruchsrecht 11. Einwilligung 12. Fragen, Anregungen, Beschwerden 1. Schutz Ihrer personenbezogener Daten  Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Produkten bzw. Dienstleistungen und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseiten auch hinsichtlich des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten sicher fühlen. Denn wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von den von uns beauftragten externen Dienstleistern beachtet werden. 2. Personenbezogene Daten  Personenbezogene Daten sind Informationen zu Ihrer Identität. Hierunter fallen z.B. Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Für die Nutzung unserer Internetseite ist es nicht erforderlich, dass Sie personenbezogene Daten preisgeben. In bestimmten Fällen benötigen wir jedoch Ihren Namen und Ihre Adresse sowie weitere Angaben, damit wir die gewünschten Dienstleistungen erbringen können. Gleiches gilt beispielsweise für die Zusendung von Informationsmaterial und bestellten Waren oder für die Beantwortung individueller Fragen. Wo dies erforderlich ist, weisen wir Sie entsprechend darauf hin. Darüber hinaus speichern und verarbeiten wir nur Daten, die Sie uns freiwillig zur Verfügung stellen. Sofern Sie Service-Leistungen in Anspruch nehmen, werden in der Regel nur solche Daten erhoben, die wir zur Erbringung der Leistungen benötigen. Soweit wir Sie um weitergehende Daten bitten, handelt es sich um freiwillige Informationen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des nachgefragten Service und zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen. 3. Zweckbestimmung der personenbezogenen Daten  Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir im Allgemeinen, um Ihre Anfragen zu beantworten, Ihre Aufträge zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen oder Angeboten zu verschaffen. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir oder ein von uns beauftragtes Dienstleistungsunternehmen diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren oder um Online-Umfragen durchzuführen, um den Aufgaben und Anforderungen unserer Kunden besser gerecht zu werden. Selbstverständlich respektieren wir es, wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Unterstützung unserer Kundenbeziehung (insbesondere für Direktmarketing oder zu Marktforschungszwecken) überlassen wollen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten. 4. Zweckgebundene Verwendung  Wir werden die von Ihnen online zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für die Ihnen mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung. Erhebungen von personenbezogenen Daten sowie deren Übermittlung an Auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgen nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze bzw. sofern wir durch eine gerichtliche Entscheidung dazu verpflichtet sind. Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. 5. Kinder und Jugendliche  Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter. 6. Sicherheit  Wir haben technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust, Zerstörung, Manipulation und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Alle unserer Mitarbeiter und alle an der Datenverarbeitung beteiligten Personen sind zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrelevanter Gesetze und dem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Unsere Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet. 7. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen  Wir behalten uns das Recht vor, unsere Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen zu verändern, soweit dies wegen der technischen Entwicklung erforderlich wird. In diesen Fällen werden wir auch unsere Hinweise zum Datenschutz entsprechend anpassen. Bitte beachten Sie daher die jeweils aktuelle Version unserer Datenschutzerklärung. 8. Links  Sofern Sie externe Links nutzen, die im Rahmen unserer Internetseiten angeboten werden, erstreckt sich diese Datenschutzerklärung nicht auf diese Links. Insofern wir Links anbieten, versichern wir, dass zum Zeitpunkt der Link-Setzung keine Verstöße gegen geltendes Recht auf den verlinkten Internetseiten erkennbar waren. Wir haben jedoch keinen Einfluss auf die Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen durch andere Anbieter. Informieren Sie sich deshalb bitte auf den Internetseiten der anderen Anbieter auch über die dort bereitgestellten Datenschutzerklärungen. 9. Auskunftsrecht  Sie können jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten bekommen. Bei Bedarf schreiben Sie bitte an: Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria, Suttnerstraße 23/9, 4030 Linz oder senden Sie eine E- Mail an johann.pelger@specops.at. 10. Widerspruchsrecht  Weiterhin können Sie jederzeit Ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widerrufen. Bei Bedarf schreiben Sie bitte an Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria, Suttnerstraße 23/9, 4030 Linz oder senden Sie eine E-Mail an johann.pelger@specops.at. 11. Einwilligungen  Sofern Sie einen unserer Newsletter abonniert oder bei der Nutzung eines unserer Kontaktformulare der regelmäßigen Zusendung interessanter Angebote und Informationen von der Firma Dr. Johann Pelger – Division SPECOPS Austria zugestimmt haben, so haben Sie uns damit ausdrücklich die Einwilligung zur Nutzung Ihrer E- Mail-Adresse zu Werbezwecken erteilt. Wir haben Ihre Einwilligung protokolliert und sind verpflichtet, deren Inhalt jederzeit zum Abruf bereit zu halten. Sie können Ihre Einwilligung(en) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 12. Fragen, Anregungen, Beschwerden  Wenn Sie Fragen zu unseren Hinweisen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an uns wenden: Dr. Johann Pelger Division SPECOPS Austria Suttnerstraße 23/9 4030 Linz / Austria E-Mail: johann.pelger@specops.at Impressum / Legal Notice Dr. Johann Pelger Division SPECOPS Austria Suttnerstraße 23/9 4030 Linz, Österreich Phone.: +43 (0) 664-20 22 800 E-mail:  johann.pelger@specops.at Web:   http://www.specops.at/ VAT-Number: ATU39577506 EORI-Number: ATEOS1000107703 Company GLN Number: 9110001957386 Company KUR Number: R018H490I Commercial Court Austria: Linz Austrian Chamber of Commerce Member Number: Founder & CEO: Dr. Johann Pelger Civilian Weapons Trading Permit: GISA-32854954 Military Weapons Trading Permit: GISA-33333410 Dr. Johann Pelger - Division SPECOPS Austria is a wholesale company and delivers to authorised dealers and Law Enforcement & Military customers. 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